Eine Geld-zurück-Garantie gilt,
- wenn die Durchführung von Aufführungen des Salzburger Adventsingens von Gesetzes wegen untersagt sind für alle Ticketinhaber.
- wenn von Gesetzes wegen eine 2G-Regelung, d. h. geimpft bzw. genesen für das Publikum vorgeschrieben wird, für Ticketinhaber, die dieser 2G-Regelung nicht entsprechen.
- wenn vom Ticketinhaber eine ärztliche Bestätigung über eine Erkrankung bzw. ein Absonderungsbescheid für den Zeitraum des Adventsingen-Besuchs vorgelegt wird.
Ausgenommen von der Geld-zurück-Garantie
sind grundsätzlich alle Ticketkäufer, die der gesetzlichen 2G-Regelung, d. h. geimpft, genesen entsprechen.
Ausführliche Informationen über COVID-19 bedingte Sonderbestimmungen finden Sie hier.